
Bevor der Gemeinderat über mögliche Verkehrsmassnahmen entscheidet, wird die Bevölkerung der Gemeinde Graben in den Entscheidungsprozess einbezogen. Interessierte können ihre Anliegen, Anregungen und Rückmeldungen im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens schriftlich einbringen.
Die entsprechenden Akten liegen während der Mitwirkungsfrist vom 26. Februar 2026 bis am 26. März 2026 bei der Gemeindeverwaltung Graben, Winkelstrasse 2, 4913 Bannwil, sowie online auf der Gemeindehomepage öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zusätzlich findet eine öffentliche Informationsveranstaltung am 11. März 2026 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Graben statt.
Gemäss Lebensmittelverordnung sind die Wasserversorgungen verpflichtet, mindestens einmal jährlich ihre Konsumentinnen und Konsumenten über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die Firma Microbact AG, Langenthal, hat am 11.07.2025 Qualitätskontrollen in der Trinkwasserversorgung durchgeführt. Es gab keine Beanstandungen, die untersuchten Wasserproben entsprachen den Anforderungen gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser.
